Kampagne “GleichBeHandeln” – für eine Gesundheitsversorgung unabhängig vom Aufenthaltsstatus
Jeder Mensch hat per Gesetz das Recht auf Gesundheitsversorgung. Trotzdem können zahlreiche Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, nicht zum Arzt. Denn der Paragraph 87 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet das Sozialamt, Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel umgehend an die Ausländerbehörde zu melden, wenn sie eine Kostenübernahme für medizinische Leistungen beantragen. Dies führt dazu, dass Covid-19-Infektionen nicht entdeckt werden, lebensbedrohliche Erkrankungen unbehandelt bleiben, Kinder keine medizinische Grundversorgung erhalten.
Ein Bündnis von über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen – darunter Ärzte der Welt, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Amnesty International, Diakonie, Pro Asyl, die Arbeiterwohlfahrt, der Dachverband Migrantinnenorganisationen, die Deutsche Aidshilfe, die Seebrücke, die BAfF und Zentrum ÜBERLEBEN – fordern mit der Kampagne „GleichBeHandeln“ daher eine Gesetzesänderung.
Das Bündnis fordert den Gesetzgeber auf, den Paragraph 87 des Aufenthaltsgesetzes schnellstmöglich zu ändern und ruft alle Parteien auf, sich dafür einzusetzen. Die Petition und weitere Informationen zur Kampagne finden Sie auf www.gleichbehandeln.de.