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20
Mai

BAfF und BPtK fordern gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung

Für Geflüchtete scheitert der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung häufig daran, dass es keine Lösungen zur Überwindung der Sprachbarriere gibt. Bislang gibt es für Menschen, die noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, keinen gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung, so dass in vielen Behandlungssettings keine Sprachmittler*innen eingesetzt oder Angehörige für die Übersetzung zu Hilfe gezogen werden, was oft zu Missverständnissen oder gar Fehlbehandlungen führt.

Die BAfF und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) haben deshalb ein Positionspapier verfasst, das die zentralen Handlungsbedarfe und entsprechende Lösungsansätze skizziert.

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