Integrationsministerkonferenz fordert gesetzliche Grundlagen für Sprachmittlung in allen Sozialleistungen

Seit langem fordern Sozialverbände, Ärzt*innenverbände sowie Akteure der Flüchtlingssozialarbeit, dass es verbindliche Regeln für die Finanzierung von Sprachmittlungsleistungen braucht. Auch die Arbeit in unseren Psychosozialen Zentren wird durch die unklare Situation erschwert; dringend notwendige Hilfen werden dadurch verzögert oder teilweise unmöglich gemacht.

Nun hat auch die jüngste Integrationsministerkonferenz, die im April 2026 in Essen stattfand, diese Forderungen bekräfigt. Einstimmig hält sie fest:

  1. Die IntMK bekräftigt, dass Sprachmittlung ein unerlässliches Instrument ist, um Integrationsprozesse von Beginn an durch gelingende Kommunikation gezielt zu unterstützen. Gelingende Kommunikation gibt Sicherheit alle Beteiligten. Die IntMK sieht im gesamten Bereich der Sprachmittlung dringenden Handlungsbedarf und die Notwendigkeit, verlässliche und einheitliche Strukturen für einen nachhaltigen und bedarfsorientierten Einsatz von Sprachmittlung zu schaffen.
  1. Die IntMK bekräftigt daher ihre Forderung nach einer klaren gesetzlichen Regelung zum Anspruch und zur Finanzierung von Sprachmittlung in allen Sozialleistungen und nach Kostenübernahme durch den Bund. Dabei sind zudem Qualitätsstandartd und klare Rahmenbedingungen festzuschreiben.
  2. Die IntMK befürwortet in diesem Zusammenhang den Aufbau eines Netzes auslokalen und bundesweiten Sprachmittlungsdiensten mit geschulten Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern, aus dem persönliche sowie Video- und Telefondolmetschleistungen mit geringem organisatorischem Aufwand kurzfristig angefordert werden können.
  3. Die IntMK bittet den Bund zu prüfen, wie der Einsatz von KI bei der Umsetzung eines Sprachmittlungsanspruchs unterstützend eingesetzt werden kann.

Die vollständigen Beschlüsse der 21. Integrationsministeronferenz finden Sie hier.