Neuer Versorgungsbericht der BAfF: Geflüchteten steht psychosoziale Unterstützung als Schlüssel für Teilhabe und Integration kaum zur Verfügung
Während die Zahl geflüchteter Menschen einen neuen Höchststand erreicht, werden die notwendigen Versorgungsstrukturen in Deutschland unzureichend gefördert. Lediglich 3,1 Prozent des psychosozialen Versorgungsbedarfs konnten im Jahr 2022 gedeckt werden. Das geht aus der neuen Publikation „Flucht und Gewalt. Psychosozialer Versorgungsbericht Deutschland 2024“ unseres Dachverbands BAfF hervor.
„Dabei können Teilhabe und Integration nur dann gelingen, wenn Menschen Zugang zu bedarfsgerechter psychosozialer Versorgung haben. Die Arbeit der Psychosozialen Zentren ist essenziell für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, wird jedoch nur sehr prekär finanziert. Lediglich 6,3 Prozent der Finanzierung erfolgen über gesetzliche Leistungsträger, der Rest hauptsächlich über zeitlich begrenzte und eingeschränkte öffentliche Fördermittel.“ – Yukako Karato, BAfF-Referentin für Versorgungsanalyse
Geplante Änderungen im Asylrecht, wie die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), drohen den Zugang zu Gesundheitsversorgung und Schutz weiter einzuschränken und führen zu einer weiteren Kriminalisierung von Schutzsuchenden.
„Die Aushöhlung von Rechten schafft ein Klima der Abwehr und unterstützt rechtspopulistische Parolen. Sie verrät unsere humanitäre und historische Verantwortung und verursacht hohe Folgekosten durch fehlende Integration, für Kommunen sowie die Sozial- und Gesundheitssysteme. Der Ausbau von Unterstützungsstrukturen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine zeigt, dass unbürokratische Hilfe möglich ist. Dennoch wollen FDP und CDU/CSU die Regelungen für ukrainische Geflüchtete verschärfen, ohne die fatalen Konsequenzen zu erkennen.“- Lukas Welz, BAfF-Geschäftsleitung
25.861 Menschen wurden im Jahr 2022 in den 48 Psychosozialen Zentren, die sich im Dachverband BAfF organisieren, unterstützt. Die Leistungen der Zentren orientieren sich an den Bedarfen der Klient*innen und umfassen Psychotherapie, Soziale Arbeit, Rechtsberatung und teilweise medizinische Unterstützung. Da der psychosoziale Bedarf bei geflüchteten Kindern und Jugendlichen besonders hoch ist, bietet etwa die Hälfte der Zentren spezialisierte Angebote für sie an. Diesen Arbeitsbereich fokussiert der diesjährige Versorgungsbericht besonders.
Psychosoziale Bedarfe entstehen nicht nur aufgrund von traumatisierenden Erfahrungen im Herkunftsland – durch Folter, Verfolgung, Krieg – und auf der Flucht, sondern auch durch Ausgrenzung und Rassismus in Deutschland. Ein aktueller Vorfall in Grevesmühlen, bei dem zwei Kinder rassistisch attackiert wurden, zeigt erneut, dass Ankunft oft von Gewalt geprägt ist. Erhebungen des VBRG und der Amadeu Antonio Stiftung belegen, dass solche Vorfälle keine Einzelfälle sind.
Die BAfF fordert die politisch Verantwortlichen von Bund und Ländern daher zu grundlegenden strukturellen Veränderungen auf:
- diskriminierungsfreie Teilhabemöglichkeiten für geflüchtete Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen,
- eine Krankenkassenkarte für alle geflüchteten Personen von Anfang an in allen Bundesländern einzuführen, um Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem zu gewährleisten,
- die Verstetigung bedarfsgerechter Hilfen für Überlebende von Flucht und Gewalt durch eine flächendeckende und nachhaltige Finanzierung von Bund und Ländern sicherzustellen,
- faire Asylverfahren und menschenwürdige Lebensbedingungen durch eine systematische Feststellung von menschen- und EU-rechtlich verankerten Schutzbedarfen umzusetzen, wie im Koalitionsvertrag angekündigt,
- die Finanzierung von Sprachmittlung im sozialen, rechtlichen und gesundheitlichen Bereich für Menschen ohne Deutschkenntnisse durch einen gesetzlichen Anspruch, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, umzusetzen,
- Fortbildungen und Ausbildungscurricula von Fachkräften in diskriminierungskritischer und traumasensibler Arbeit im Kontext Flucht und Menschenrechtsverletzungen zu erweitern.
Hintergrund
Der Zugang zur Gesundheitsversorgung wird in Deutschland durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und diskriminierende Strukturen des Gesundheitssystems stark eingeschränkt. In den ersten 36 Monaten nach ihrer Ankunft haben Geflüchtete nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen Anspruch auf medizinische Behandlung. Dies behindert eine adäquate medizinische und therapeutische Versorgung erheblich.
Die Finanzierung der Psychosozialen Zentren erfolgt größtenteils durch zeitlich begrenzte öffentliche Fördermittel, wobei der größte Anteil aus Landesmitteln (14,2 Prozent) stammt. Die Kostenübernahme von Therapien durch gesetzlich verankerte Leistungsträger betrug nur 6,3 Prozent der Gesamtfinanzierung.
Den gesamten Versorgungsbericht kostenlos zum Download finden Sie hier.