Neues Meldeportal sammelt Fälle von Abschiebungen aus stationärer Behandlung
Ab dem 10. Dezember 2023 wird es ein Meldeportal geben, um anonym Fälle von Abschiebung aus stationärer Behandlung zu melden. Medizinisches Personal kann sich ebenfalls auf der Website über die rechtliche Situation im Kontext von Abschiebungen informieren. Der 10. Dezember 2023 ist der 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN.
Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW kritisiert, dass Geflüchtete trotz stationärer Krankenhausbehandlung abgeschoben werden. Sie sind aufgrund schwerer Erkrankungen in Behandlung und sollten deswegen besonders geschützt werden. Eine Abschiebung würde hier eine enorme Zäsur innerhalb der medizinisch dringend benötigten Behandlung darstellen und insbesondere für psychisch Erkrankte schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Trotzdem werden immer wieder Abschiebungsfälle gemeldet, genaue Zahlen oder ein Register existiert nicht. Das Portal soll eine Grundlage für ein bundesweites Verbot von Abschiebungen aus stationären Behandlungen schaffen. Bisher gibt es nur in wenigen Bundesländern ein solches Gesetz. Der deutsche Ärztetag kritisiert, dass das Fehlen eines Verbotes im Widerspruch zu ihrem Ziel, gesundheitliche Gefährdungen vom Patienten abzuwenden, steht. Abschiebungen aus stationären Behandlungen sind demnach unvereinbar mit den ärztlichen Grundsätzen.
Unser NTFN e.V. Vorstandsmitglied Dr. med. Gisela Penteker hat sich maßgeblich für das Entstehen dieses Meldeportals eingesetzt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Meldeportals und in der vollständigen Pressemitteilung.