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07
Dez

Positionspapier der BAfF: Aufnahme von Sprachmittlung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen bzw. ins SGB V

Eine sichere Verständigung ist als Grundlage für eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesundheitsversorgung essentiell. Unser Dachverband BAfF fordert daher in seinem Positionspapier eine gesetzliche Verankerung der Sprachmittlung.

Die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung (und damit die Gewährleistung der sprachlichen Kommunikation) muss auch Menschen ohne Anspruch auf (volle) Krankenversicherungsleistung, beispielsweise Asylsuchende und Geduldete in der ersten Zeit ihres Aufenthalts, betreffen. Die Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung der Sprachmittlung basiert auf ethischen und rechtlichen Argumenten sowie solchen, die in der Ausklammerung von Sprachmittlungsleistungen eine Form der strukturellen Diskriminierung und des Rassismus sehen.

Für mehr Informationen finden Sie die Langversion der Positionspapiers hier sowie die Kurzversion hier.

Die konkreten Forderungen zur Umsetzung der gesetzlichen Verankerung der Sprachmittlung lauten wie folgt:
1) Aufnahme von Sprachmittlungsleistungen in den Katalog der GKV bzw. ins SGB V und in weiteren Gesetzen, z.B. AsylbLG;

2) Einberufung einer bundesweiten interdisziplinären Expert:innenkommission mit Vertreter:innen aus Medizin und allen Heilberufen, Sozialer Arbeit, Gesundheitsförderung und Prävention, Ethik, Rechtsprechung, Sozial- und Kulturwissenschaften, Sprachmittlungsdienstleistern/-verbänden/-organisationen, Migrant:innenorganisationen und weiteren relevanten Bereichen, die in diesem Prozess beratend, meinungsbildend und zur Sicherstellung der vereinbarten Standards einbezogen wird;

3) Entwicklung und Finanzierung von Konzepten zur Verbesserung des Zugangs zu Leistungen der Gesundheitsversorgung (z.B. Webseiten der KV; übersetzte Infomaterialien; Terminvereinbarungsservice in verschiedenen Sprachen etc.);

4) Es wird eine Budgetierung der Sprachmittlung pro Krankheitsfall von Fachgremien entwickelt;

5) Erarbeiten und Einführen einer ausreichenden zeitlichen Budgetierung für Anamnese-, Diagnostik- und Verlaufsgespräche, um die Erfassung und Berücksichtigung besonderer Bedarfe sicherzustellen;

6) Bereits bei Vereinbarung des Untersuchungstermins sollte die Indikation zur Sprachmittlung von den Fachkräften gestellt werden und entsprechende diagnostische Ziffern werden eingeführt;

7) Alle Berufsgruppen in der Gesundheitsversorgung, die Leistungen nach SGB V anbieten, sollen Zugriff auf Sprachmittlung erhalten können;

8) Förderung des Aufbaus eines Netzes aus lokalen und bundesweiten Sprachmittlungsdiensten mit geschulten Sprachmittler:innen, aus dem
• persönliche sowie
• Video- und Telefondolmetschleistungen
mit geringem organisatorischem Aufwand kurzfristig angefordert werden können;

9) Benennung eines klaren Rollenleitbildes als Qualitätsstandard für die Sprachmittlung; niedrigschwellige modulare Qualifizierungsmöglichkeiten, vielfältige Zugänge zur Tätigkeit für erfahrene Seiteneinsteiger:innen;

10) Entwicklung einer angemessenen Gebührenordnung, welche den Sprachmittlungsdiensten die Umsetzung von hochwertigen Schulungs- sowie Supervisionsformaten ermöglicht;

11) Integration von Fort- und Weiterbildungsangeboten für die Arbeit mit Sprachmittler:innen in die Curricula für Fachkräfte aus allen Berufsgruppen

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